Stornierung:

Die Reise kann auch storniert statt angetreten werden.

Anders als beim kostenfreien Rücktritt bedarf die Stornierung keiner Begründung, aber dafür fallen in aller Regel Stornogebühren an, die bei Pauschalreisen je nach Entfernung des vertraglich vorgesehenen Reisebeginns vom Tag der Stornierung gestaffelt sind und steigen, je näher das Hinreisedatum liegt ; bei einem sog. "No Show", einem einfachen Nichtantritt der Reise, darf der Reiseveranstalter durchaus 90 % und mehr des meistens bereits gezahlten Reisepreises einbehalten.

Zur Abdeckung dieses Risikos gibt es die Reiserücktrittskostenversicherung, die in der Regel bei der Buchung vom Reisenden selbstständig abgeschlossen werden muss und angesichts der Höhe des Risikos auch ratsam und keineswegs zu teuer ist.