Beanstandungsprotokoll:
Über die Mängelanzeige wird in aller Regel von der Reiseleitung ein Protokoll angelegt, sowohl von ihr als auch vom Reisenden unterzeichnet und dann dem Reisenden eine Ausfertigung ausgehändigt. Dieses Protokoll stellt keine Urkunde zum Beweis der Mängel und der Intensität und Dauer der Leistungsstörung durch die Mängel dar, sondern beweist nur die Mängelanzeige und eventuelle Abhilfeangebote des Veranstalters. Der Reisende muss den Inhalt des Protokolls sorgfältig prüfen, ehe er es unterschreibt. Er hat darauf zu achten, dass hier alle Mängel deutlich – nicht verharmlosend – aufgezählt werden, dass bei einem Abhilfeangebot gegen Aufpreiszahlung die Zahlungsforderung ebenfalls notiert wird und dass nicht nachträglich noch angebliche Abhilfeangebote hinzugesetzt werden können. Weiter muss der Reisende kontrollieren, ob für die Erstanzeige das richtige Datum eingesetzt wird, denn je später die Anzeige erfolgt, desto geringer wird regelmäßig die Minderung ausfallen.
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