Reiseausschreibung:
Buchungsgrundlage ist in aller Regel eine Reiseausschreibung, meistens der Reisekatalog, aber bei Sonderangeboten oft auch ein einzelner Flyer, im Internet die Internetseiten. Der Reiseveranstalter muss in der Ausschreibung die Gegebenheiten vor Ort wahrheitsgemäß und vollständig beschreiben und haftet für diesbezügliche Unterlassungen und/oder Prospektlügen. Diese Reiseausschreibung wird bei Vertragsschluss Bestandteil des Vertrags, weshalb der Reisende alle dort zugesicherten Leistungen und Einrichtungen verlangen bzw. für ihr Fehlen eine Reisepreisminderung fordern kann. Obacht: Bei Last-Minute-Buchungen oder bei sog. Glücksreisen gibt es manchmal keine Reiseausschreibung, und wenn bei der Buchung hilfsweise Kataloge anderer Reiseveranstalter hinzugezogen werden, so werden diese im Normalfall dennoch nicht Vertragsbestandteil, so dass der Reisende weniger durchsetzbare Rechte hat. Die Reisekatalogsprache in Text und Bild ist eine Sprache für sich, für deren genaues Verständnis der Laie fast ein Wörterbuch nötig hätte, das es jedoch leider nicht gibt. Fast alle Eigenschaften des Ferienobjektes werden so präsentiert, dass sie nach Vorteilen klingen und entpuppen sich später oft als Hinweise auf Nachteile, deretwegen der Reisende nicht mindern kann, weil er nach Behauptung des Veranstalters und oft leider auch nach Auffassung des einen oder des anderen Einzelrichters, der die Sache im Prozess zu entscheiden hat, über diesen Nachteil doch aufgeklärt wurde. So scheint z.B. der Hinweis auf eine Bushaltestelle direkt vor dem Hotel mit dem Vorteil einer guten Verkehrsanbindung zu werben und verdreht sich später in eine Belehrung über Verkehrslärm, die auch den Krach von einer vierspurigen Schnellstraße in unmittelbarer Zimmernähe abdecken soll. "Naturbelassene Gegenden" sind auch selten so romantisch wie es klingt, sondern meist eher schmutziger und kaum begehbarer Schotter und nicht entsorgter Müll. "International" versteht auch nicht jeder vor der ersten entsprechenden Urlaubserfahrung als Hinweis auf die allnächtliche und tagtägliche „Feuchtfröhlichkeit" eines Publikums, das in Deutschland gerne 24 Stunden am Tag laut und ungehemmt feiert, weil ihm daheim Alkohol nur unter erschwerten Bedingungen zugänglich ist. Tückisch ist auch der kleine Zusatz "je nach Verfügbarkeit", da er die Nichtverfügbarkeit der zugesicherten Eigenschaft abdecken könnte. Die Bilder von den Feriendomizilen zeigen diese natürlich auch gekonnt von ihrer besten Seite, manchmal auch aus ihren besten, längst vergangenen Zeiten. Der Wald um das Hotel herum mag längst Baustellen oder anderen Touristenhochburgen gewichen sein. Und natürlich schuldet der Veranstalter nicht den blauen, sonnigen Himmel, der auf den Bildern immer zu sehen ist. Obacht: Wenn unter den Bildern "Wohnbeispiel" oder gar "geplantes Wohnbeispiel" zu lesen ist, sollten sie nicht beachtet werden, jedenfalls nicht zur Buchung motivieren.
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