Reiserücktrittskostenversicherung:

Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn der Reisende durch eine unvorhersehbare Krankheit oder weitere unvorhersehbare Hindernisse (z.B. Einbruch in seine Wohnung und ähnliches) die Reise stornieren musste.

Der Reisende muss das Hindernis beweisen und ebenso, dass es bei Reisevertragsschluss unvorhersehbar war.

Obacht: Bei Mitmenschen von sehr hohem Alter und bei chronisch Kranken ist die Versicherung oft auch dann von der Leistung befreit, wenn sogar laut Arzt mit dem Rückfall nicht zu rechnen war, und oft auch, wenn die akute Erkrankung nicht unbedingt in einem direkten Zusammenhang mit der chronischen Vorerkrankung steht. Hier ist eine vorherige deutliche Absprache mit der Versicherung, schriftlich fixiert, ratsam. Sonst lohnen sich die zusätzlichen Kosten für einen Abschluss dieser Versicherung u.U. nicht.

Diese Reiserücktrittskostenversicherung tritt nur ein, wenn die Reise gar nicht angetreten wird. Schon mit dem Einchecken am Flughafen gilt die Reise als angetreten und die Nichtteilnahme als Reiseabbruch.

Der Reiseabbruch ist eine Form von Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt und vor Ort.

Das Reiseabbruchsrisiko ist mit einer gesonderten Versicherung, der Reiseabbruchversicherung, abzudecken.