Reiseveranstalter:

Neben den Marktriesen, die jeder seit Jahrzehnten kennt, gibt es auch kleinere Firmen, die gewerblich Reiseveranstaltungen unternehmen, und es gibt auch die sog. "Gelegenheitsveranstalter", die selbst gar nicht wissen, dass sie es sind.

Auch ein Reisebüro, das in der Regel nur Reisemittler ist, kann in nicht seltenen Fällen Reiseveranstalter sein, wenn es mindestens zwei Reisehauptleistungen so zu einer Einheit bündelt, dass der Buchende das Reisebüro als den für seine Reise Verantwortlichen ansieht.

Selbst wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) eine Klausel steht, nach der Reisen nur vermittelt und nicht selbst veranstaltet werden, so kann der Verwender der AGB dennoch rechtlich als Reiseveranstalter anzusehen sein, wenn ein durchschnittlich begabter Reisender ihn seinem Geschäftsgebaren nach dafür halten würde.

Hinzu kommen die oben erwähnten "Gelegenheitsveranstalter", also Unternehmen oder Personen, die eigentlich nur vermitteln oder gar etwas völlig anderes be- und vertreiben, dennoch aber zwei Reisehauptleistungen gebündelt zum Einheitspreis vergeben und damit die Rechte und die Pflichten aus dem Reisevertragsrecht erwerben.

Bei der Frage, ob jemand der Veranstalter einer gebuchten Reise ist, kommt es immer darauf an, wen der Durchschnittsreisende in der Buchungssituation für seinen verantwortlichen Vertragspartner hält.