Substantiierung:

In einem Reiserechtsstreit ist eine Substantiierung beim Vortrag der Reisemängel sehr wichtig: Die einzelnen Mängel sind möglichst ausführlich und genau zu beschreiben, und die Tatsachenangaben müssen objektivierbar sein. Ein Zahlenwerk oder Maßangaben sind erwünscht, wozu noch mal auf die Anspruchsanmeldung verwiesen sei.

Denn dem Gericht muss ermöglicht werden, sich die Mängel in ihrer Art und nach ihrem Ausmaß möglichst genau vorstellen zu können, da es sonst keine Bewertung zu Lasten des Veranstalters vornehmen kann.

Allgemeine Angaben wie z.B. "Es war oft zu laut" oder "Es waren zu wenig Liegen und Sonnenschirme vorhanden" reichen in der Regel nicht aus, und auch subjektive Werturteile wie "Es strotzte vor Dreck" und dergleichen gelten grundsätzlich nicht als Grundlage für ein richterliches Urteil.

Ausnahmen mögen diese Regeln bestätigen.