Kosten:
Im Fall der Mandatierung rechnet Rechtsanwältin Westerholt gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach Gegenstandswert bzw. Streitwert ab, sofern keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, die der Schriftform bedarf.
Für die Rechtsschutzversicherungen ist die Abrechnung nach Streitwert die geläufigste und wird anstandslos genehmigt.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein - was bei den Unwägbarkeiten des Reiserechts in Ihrem eigenen Interesse der Fall sein sollte (der Versicherungsvertrag müsste schon mindestens drei Monate vor dem Schadensfall, der im Reiserecht in der Regel das Datum der Buchung ist, geschlossen worden sein, damit der aktuelle Fall gedeckt ist) - so übernimmt Rechtsanwältin Westerholt gerne als kostenlose Serviceleistung die Einholung und Durchsetzung der Deckungszusage sowie die ggf. nötigen Verhandlungen und die Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sie arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen in der gesamten Bundesrepublik zusammen.