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Vollmacht:

Um anwaltlich für Sie tätig werden zu können, benötige ich eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht im Original.
Zunächst eine für die außergerichtliche Tätigkeit - sofern erwünscht - und falls diese nicht erfolgreich sein sollte und eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung gewollt ist, eine weitere für die gerichtliche Tätigkeit.

Die Vollmacht (Einheitsvollmacht) lasse ich Ihnen zur Unterschrift zukommen, wenn wir in der Erstberatung eine Übernahme des Mandates durch mich vereinbaren.